Das teilt der städtische Sanierungsberater Stefan Lösch mit. Die Zufahrt zur Straße „Am Stadtgraben“ bleibt frei. Der Abschnitt zwischen Einmündung Rathofstraße und „Am Stadtgraben“ bleibt für Fahrzeuge aus Sicherheitsgründen gesperrt, Fußgänger jedoch haben freien Durchgang. „Wir bitten die Fußgänger, zu ihrer eigenen Sicherheit auf den Gehwegen zu bleiben und den Baustellenbereich nicht zu betreten”, so Lösch.
In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass, aufgrund vergangener Erfahrungen, ein Entfernen von Straßenabsperrungsschildern einen Straftatbestand nach Paragraph 315b StGB darstellt, der in jedem Fall geahndet wird und zu gefährlichen Situationen führen kann.