Abgabe der Fertigstellungsmeldung für Rebpflanzungen 2020 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Bei Rückfragen stehen die Sachbearbeiter der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zur Verfügung.

Abgabe der Fertigstellungsmeldung für Rebpflanzungen 2020

Rebpflanzungen, die in diesem Jahr im Rahmen der „Umstrukturierung im Weinbau“ beantragt wurden, müssen per Fertigstellungsmeldung an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen gemeldet werden. Hierzu werden die bereits teilausgefüllten Formulare an die Antragsteller verschickt. Anschließend findet eine Vor-Ort-Kontrolle statt.

Da in diesem Jahr die Vor-Ort-Kontrolle früher beginnen sollen, werden die Antragsteller gebeten, die Fertigstellungsmeldung umgehend nach der Pflanzung bei der Kreisverwaltung abzugeben.

Anträge können auch über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer (https://wip.lwk-rlp.de/) elektronisch gestellt werden. Hierzu werden die Zugangsdaten dem Antragsteller zusammen mit der Fertigstellungsmeldung mitgeteilt.

Die entsprechende Richtlinie ist über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (https://mwvlw.rlp.de/de) verfügbar.

Für Antragsteller, die ihre Pflanzungen nicht bis zum 30. Juni fertig stellen können, jedoch eine Auszahlung bereits spätestens am 15. Oktober wünschen, wird in diesem Jahr die Vorlage einer Bankbürgschaft ermöglicht.

Eine Mitteilung über die genaue Höhe der vorzulegenden Bürgschaft erhält ebenfalls jeder Antragsteller. Die unbefristete Bürgschaft muss rechtzeitig bei der Hausbank beantragt und der Kreisverwaltung bis zum 30. Juni vorgelegt werden. Aufgrund der Bürgschaft können 80 Prozent des beantragten Zuschusses ausgezahlt werden.

Bei Rückfragen stehen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Kreisverwaltung Mainz-Bingen unter den Rufnummern 06131 9333 -4120 bis -4127 gerne zur Verfügung.