Für die nächsten Wochen und bis auf Weiteres gilt in der Ortsgemeinde Guntersblum: Falls Notbetreuung benötigt wird ist die Ortsgemeinde für ihre Bürgerinnen und Bürger da.
Ab Montag, 23. März, gelten in Guntersblum folgenden Regelungen:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ortsgemeinde Guntersblum arbeiten im Hintergrund und im Home-Office soweit wie möglich. Bei angeforderter Notbetreuung ist eine Minimum-Besetzung für die Kinder in Guntersblum gewährleistet. Für Kinder ohne angemeldeten Antrag auf Notbetreuung sind die Kitas geschlossen.
Die Ortsgemeinde Guntersblum bittet alle Bürgerinnen und Bürger die Verbote zur Benutzung von Spielplätzen zu beachten und es eindringlich mit den Kindern und Jugendlichen zu besprechen. Die Reduzierung von Kontakten hat die höchste Priorität.