1. Das Betreten der einzelnen Verwaltungsstandorte in Ingelheim, Bingen, Oppenheim, NiederOlm und Mainz ist nur über die Haupteingänge zulässig. Im Einzelfall können standortbezogene Besonderheiten gegeben sein. Wir bitten die Aushänge vor Ort zu beachten.
2. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb der Verwaltungsgebäude ist Pflicht. Im Rahmen von Sitzungen, und hierbei fest zugewiesenen Plätzen, kann auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden.
3. Während Ihrer Anwesenheit im Verwaltungsgebäude ist darauf zu achten, dass ein Mindestabstand, von 1,5 Metern, zu anderen Personen eingehalten wird.
4. Grundsätzlich sind die Eingangstüren der Standorte geschlossen. Im Einzelfall ergeben sichÄnderungen. Wir bitten die Aushänge vor Ort zu beachten.
Sofern Sie einen Termin vereinbart haben, werden Sie durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Eingang zu Ihrem individuellen Termin abgeholt. Bitte halten Sie Ihre Termineinladung bereit. Aus organisatorischen Gründen wird um pünktliches Erscheinengebeten.
Sollte der Abholservice nicht bereitstehen, können Sie über die im Eingangsbereich angebrachten Telefonanlagen Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter über ihre Anwesenheit informieren. Zur Bedienung der Anlage sind die Informationen vor Ort zubeachten.
5. Sofern die Standorte mit Aufzügen ausgestattet sind, darf die max. zulässige Personenanzahl zur Einhaltung der Hygiene- und Abstandregeln nicht überschritten werden. Die Aushänge vor Ort sind zu beachten.
6. Im Eingangsbereich, an den Treppenaufgängen und im Gäste-WC finden SieDesinfektionsspender. Bitte nutzen sie diese Desinfektionsmöglichkeiten zu Ihrem und unserem Schutz.
7. Das vorgelegte Formular zur Kontaktpersonennachverfolgung muss von jedem Besuchervollständig ausgefüllt werden. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck derKontaktpersonennachverfolgung nach Corona SchutzVO erhoben. Nach Ablauf von 4 Wochenwerden die erhobenen Daten vernichtet.
8. Ggf. wird Ihnen in Ihrem Einladungsschreiben eine etwas andere Vorgehensweise mitgeteilt.Es kann zu kleinen Abweichungen innerhalb der einzelnen Abteilungen und Fachbereichekommen. Sofern dies der Fall ist, sind die Hinweise im Einladungsschreiben zu beachten.
9. Bitte verlassen Sie das Gebäude nach Beendigung des Termins zügig.
10. Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion (insbesondere Husten,Erkältungssymptomatik, Fieber) müssen zu Hause bleiben; ihnen ist der Zutritt zurKreisverwaltung Mainz-Bingen nicht gestattet.
11. Bei Nichtbeachtung dieser Regeln muss der Aufenthalt in den Gebäuden der Kreisverwaltungversagt werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Mithilfe.Bleiben Sie gesund.
Kreisverwaltung Mainz-Bingen