In den Werkstätten (WfbM), den Tagesstätten, den Tagesförderstätten, den Sozialpädiatrische Zentren mit den Frühförderstellen, den Autismus-Therapiezentren und den Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken gibt es weitere Lockerungen.
In den Werkstätten für behinderte Menschen können künftig auch Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, wieder mitarbeiten. Auch die Möglichkeiten der Wiederaufnahme der Beschäftigung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen in Tagesförderstätten wurde erweitert; der Besuch ist aber weiterhin freiwillig. Weiter geöffnet werden auch die Angebote von Sozialpädiatrischen Zentren und den angeschlossenen Frühförderstellen; so sind zukünftig auch Gruppentherapien und mobil aufsuchende Leistungen unter bestimmten Bedingungen zulässig.
„Die weitere Öffnung der wichtigen tagesstrukturierenden Angebote für Menschen mit Behinderungen ist ein wichtiger Schritt für mehr berufliche Integration und soziale Teilhabe“, so Gesundheits- und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. “Wichtig bleibt aber, dass wir uns alle an die geltenden Hygieneregeln halten, ob außerhalb oder innerhalb der Einrichtungen, damit wir die Lockerungen auch beibehalten können.“
Die neue Verordnung tritt am 1. Juli in Kraft und ist zunächst bis zum 31. August befristet.