Regelungen für Quarantäne seit heute verändert | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Beendigung der Quarantäne, Fristen und Unterrichtung von Kontaktpersonen.

Regelungen für Quarantäne seit heute verändert

Heute tritt eine Änderungsverordnung zur Verordnung, die die Absonderung von mit dem Coronavirus Infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Haushaltsangehörigen und Kontaktpersonen regelt, in Kraft. Die Änderungen betreffen inhaltlich in erster Linie folgende Punkte:

  • Zum Zweck der Berechnung der frühestmöglichen Beendigung der Quarantäne wird nicht mehr an den Beginn der Symptome, sondern an den Zeitpunkt der Testung angeknüpft.

  • Für die Beendigung der Quarantäne für Kontaktpersonen der Kategorie I gilt künftig die Frist von 14 Tagen statt bisher 10 Tagen ab dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person. Ab dem zehnten Tag kann die Absonderung mittels eines frühestens an diesem Tag vorgenommenen PCR-Tests oder PoC-Antigentests mit negativem Ergebnis beendet werden.

  • Positiv getestete Personen sollen unverzüglich alle Personen unterrichten, zu denen in den letzten zwei Tagen vor oder seit der Durchführung des Tests oder seit dem Beginn von typischen Symptomen, die dem Test vorausgegangen sind, ein enger persönlicher Kontakt bestand. Vorher galt die Frist von vier Tagen.

Die Änderungsverordnung tritt heute in Kraft.