Er gehört zweifellos zu den populärsten närrischen Lindwürmern in der Region Rhein-Selz, sorgt jedoch aufgrund von Begleiterscheinungen in der Vergangenheit auch regelmäßig für kontroverse Diskussionen. Um einen sicheren Ablauf des Fastnachtsumzugs am Samstag, den 14. Februar 2026, zu gewährleisten, hat die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz als zuständige Ordnungsbehörde eine strikte Allgemeinverfügung erlassen. Diese gilt im Zeitraum von 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr für die gesamte bebaute Innerortslage.
Verbot von Spirituosen und Glasflaschen Die Auflagen zielen insbesondere auf den kontrollierten Umgang mit Alkohol ab:
Harte Fakten: Das Mitbringen und Konsumieren von Spirituosen (z.B. Wodka, Liköre, Brände) sowie spirituosenhaltigen Mischgetränken ist im gesamten Veranstaltungsbereich untersagt – unabhängig von der Verpackung.
Kein Glas: Das Mitführen von Glasflaschen ist generell verboten. Andere alkoholische Getränke wie Bier oder Wein dürfen ausschließlich in Plastikflaschen oder Dosen konsumiert werden. Ausnahmen gelten lediglich für den Ausschank an offiziell zugelassenen Stellen und auf den Umzugswagen selbst.
Strenge Regeln für die Umzugswagen Für die Teilnehmer auf den Wagen gelten besonders scharfe Regeln, um die öffentliche Sicherheit nicht zu gefährden. Das Werfen oder Herabfallenlassen von Glasgegenständen – insbesondere von kleinen Spirituosenflaschen („Klopfern“ oder „Kleiner Feigling“) – ist strikt untersagt. Zudem ist jeder Wagen-Verantwortliche verpflichtet, den Jugendschutz sicherzustellen; die Abgabe von Alkohol an Minderjährige führt zum sofortigen Ausschluss des Wagens vom Umzug. Auch sogenannte „Flatrate-Angebote“ für unbegrenzten Alkoholkonsum sind unzulässig.
Cannabis-Verbot und Werbeeinschränkungen Erstmals umfasst die Verfügung auch ein klares Verbot für Cannabis: Das Mitbringen und der Konsum sind im Geltungsbereich untersagt. Ergänzend dazu darf im gesamten räumlichen Bereich keine Werbung für Spirituosen betrieben werden.
Mit diesen Maßnahmen möchte die Verwaltung sicherstellen, dass der Charakter des Umzugs als fröhliches Volksfest erhalten bleibt und die Gefahren durch übermäßigen Alkoholkonsum und Glasbruch minimiert werden.