„Die Landesregierung unterstützt das Anliegen der Krankenhäuser, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Patientinnen und Patienten bestmöglich zu schützen“, betonte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Aufgrund des CoVID-19- Infektionsrisikos verfolgen derzeit viele Geburtskliniken den Ansatz, begleitende Partnerinnen und Partner der werdenden Mütter während der Entbindung aus dem Kreißsaal auszuschließen.
Vor diesem Hintergrund hat das Gesundheitsministerium in einem Schreiben an alle Krankenhäuser mit klinischer Geburtshilfe um Prüfung des Anliegens gebeten, ob Begleitpersonen von Betretungsverboten auszunehmen sind.
„Aus infektionshygienischer Perspektive ist ein Ausschluss von Begleitpersonen nicht erforderlich. Das Risiko für Mutter und Kind wird durch die Anwesenheit von Partner oder Partnerin nicht erhöht, sofern eine Lebensgemeinschaft besteht“, erläuterte die Gesundheitsministerin.
Ausgenommen davon sind Begleiter, die respiratorische Symptome aufweisen und Kontaktpersonen der Kategorien I und II entsprechend der Definition durch das Robert Koch-Institut (RKI).