Die Regelung gilt sowohl für das Kreishaus in Ingelheim und das Jobcenter als auch für die Kfz-Zulassungsstellen in Bingen und Oppenheim, die Außenstelle im Nieder-Olmer Kreuzhof und das Gesundheitsamt in Mainz.
Der Dienstbetrieb bleibt jedoch bestehen. Anliegen der Bürgerinnen und Bürger werden somit in dieser Zeit nicht persönlich, sondern telefonisch oder per E-Mail entgegengenommen.
Nur dringende, bereits vereinbarte Termine werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wahrgenommen – dies jedoch nur nach telefonischer Anmeldung.
Der Publikumsverkehr wird bis auf Weiteres eingestellt, um einerseits die Bürgerinnen und Bürger vor einer möglichen Infektion zu schützen und andererseits die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, damit der Verwaltungsapparat weiter laufen kann.