Diese Gefahr ist nun aber gebannt, jetzt geht es daran, die potenziellen Mitarbeiter möglichst schnell mit den landwirtschaftlichen Betrieben in Kontakt zu bringen. Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hatte schon zu Beginn der Corona-Pandemie das Integrationsministerium auf dringenden Handlungsbedarf hingewiesen.
Das Land Rheinland-Pfalz erarbeitete dazu nun eine Regelung, wie ausländische Hilfskräfte ohne gültige Arbeitsgenehmigung diese Erlaubnis kurzfristig bekommen können, wenn sie sich derzeit mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder abgelaufenem Visum beziehungsweise nach Ablauf der visumsfreien Aufenthaltszeit in Deutschland aufhalten.
Eine zentrale Rolle nehmen dabei die Ausländerbehörden bei den Kreisen ein, so auch in Mainz-Bingen. Damit dies alles schnellstmöglich vonstatten geht, müssen sich Landwirtschaftsbetriebe und Hilfskräfte vorab kurzfristig zusammenfinden. Die Hilfskräfte benötigen vom anstellenden Betrieb eine formlose, schriftliche Bestätigung, um den sogenannten Antrag auf Auflagenänderung bei der Ausländerbehörde des Landkreises Mainz-Bingen stellen zu können. Die für Erntehelfer speziellen Quarantäneregeln sind zu finden im Internet auf der Seite des Landes unter corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/.
Für die Koordination der Termine ist Antoinette Malkewitz zuständig, die auch über die notwendigen Unterlagen informiert und alle weiteren Schritte für das Antragsverfahren einleitet. Sie ist erreichbar unter: 06132 787 3320 oder malkewitz.antoinette@mainz-bingen.de.