„Mit Segen bewegen“: Drei neue Gesamtkirchengemeinden starten ins Jahr 2026 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Mit dem Jahreswechsel beginnt im Evangelischen Dekanat Ingelheim-Oppenheim ein neues Kapitel des Reformprozesses „ekhn2030“. Drei der fünf Nachbarschaftsräume haben zum 1. Januar 2026 die Rechtsform der Gesamtkirchengemeinde gewählt.

„Mit Segen bewegen“: Drei neue Gesamtkirchengemeinden starten ins Jahr 2026

Unter dem Motto „Ich will dich segnen und du sollst ein Segen sein“ werden in den kommenden Wochen die neuen Gesamtkirchenvorstände eingeführt und die Verkündigungsteams der Öffentlichkeit vorgestellt. Die neuen Gremien stehen vor der Aufgabe, das evangelische Leben in den jeweiligen Regionen gemeinsam weiterzuentwickeln.

Die Festgottesdienste im Überblick

  • Gesamtkirchengemeinde „Ingelheim“: Der erste Festgottesdienst findet am 11. Januar 2026 um 10:00 Uhr in der Versöhnungskirche Ingelheim statt. Zur Gemeinde gehören künftig Groß-Winternheim – Schwabenheim, Heidesheim sowie die Ingelheimer Gemeinden Burgkirche, Gustav-Adolf, Saalkirche und Versöhnungskirche sowie Wackernheim.

  • Gesamtkirchengemeinde „Rheintalhöhen“: Am 18. Januar 2026 um 10:00 Uhr wird der Zusammenschluss in der evangelischen Kirche Schwabsburg gefeiert. Im Anschluss lädt die Gemeinde zu einem Empfang im Gemeindehaus Schwabsburg ein. Zu diesem Verbund gehören Bodenheim-Nackenheim, Dalheim, Dexheim, Schwabsburg, Harxheim – Gau-Bischofsheim, Mommenheim – Lörzweiler und Nierstein.

  • Gesamtkirchengemeinde „Nahe an Rhein und Wißberg“: Am 1. Februar 2026 um 18:00 Uhr findet die Beauftragung der Hauptamtlichen und des Vorstands in der Martinskirche in Gensingen statt. Der Bereich umfasst die Binger Gemeinden (Christus, Johannes, Bingerbrück), Gensingen – Grolsheim, Horrweiler – Aspisheim, St. Johann – Wolfsheim sowie Zotzenheim – Welgesheim.

Bündelung der Ressourcen für die Zukunft

Dekan Olliver Zobel betont, dass die neue Rechtsform die Chance bietet, Ressourcen in der Seelsorge, Verwaltung und Pädagogik nachhaltig zu sichern. „Die Kirchengemeinden bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes“, erklärt Zobel, doch viele Verantwortungen werden auf die Gesamtkirchengemeinde übertragen, um den Herausforderungen wie sinkenden Mitgliederzahlen und der Entlastung von Ehrenamtlichen besser begegnen zu können.

Während die ersten drei Bereiche nun starten, werden die Nachbarschaftsräume 3 und 5 (Teile von Nieder-Olm, Gau-Algesheim und Rhein-Selz) erst zum 1. Januar 2027 in ihrer neuen Rechtsform folgen.