Am frühen Samstagabend, 10. August, fiel der Streifenbesatzung eine Rollerfahrerin auf, welche verbotswidrig einen Landwirtschaftsweg zwischen Nackenheim und Nierstein befuhr.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass die 24-jährige Niersteinerin nicht im Besitz der für den Roller erforderlichen Fahrerlaubnis war. Gegen die Fahrerin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.