Erhaltungs- und Gestaltungssatzung in Guntersblum | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Guntersblum ist zweifelsohne eine besonders attraktive Kultur- und Weinbaugemeinde an der Rheinterrasse.

Erhaltungs- und Gestaltungssatzung in Guntersblum

Um den inneren Ortskern mit seinem eigenen Charme in Baustil und Erscheinungsbild in seiner Ursprünglichkeit annähernd zu erhalten gibt es seit 2018 die so genannte Erhaltungs- und Gestaltungssatzung.

So wurde darin z.B. besonders Farbgebung der Fassaden und der Dächer geregelt, Türen und Fenster, besonders im Hinblick auf Dachgauben mit Auflagen belegt. Um jedoch der modernen Entwicklung und der Einladung zum Zuzug und somit Investition in das alte Ortskerngebiet Rechnung zu tragen, beschäftigt sich der Ortsgemeinderat derzeit mit ersten Änderungen.

Zwei Bauausschuss-Sitzungen hatten sich bereits damit auseinandergesetzt und Änderungen vorgeschlagen. Sie möchten die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung in ihrer derzeitigen Gültigkeit nachschlagen ? Dann besuchen Sie bitte www.guntersblum.eu/gestaltungs-und-erhaltungssatzung/ Auf unserer Internet-Seite unter: "Bauen und Wohnen" als Unterpunkt 4 zu finden.

Der historische Ortskernbereich von Guntersblum ist gebaute Tradition. Seine baugestalterischen Merkmale sind vielfach Ausdruck von Individualität und Zusammengehörigkeit zugleich. Mit der Rückbesinnung auf den regionalen Baustil und überlieferte Konstruktionen soll der typische Charakter Guntersblums weiterentwickelt und daraus sein unverwechselbares Erscheinungsbild erhalten und zeitgemäß weiterentwickelt werden.

Ihre Claudia Bläsius-Wirth, Ortsbürgermeisterin von Guntersblum.