Beratung zu Kurzarbeitergeld | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Jedes Unternehmen, das aufgrund des Corona-Virus Arbeitsausfälle zu verzeichnen hat, kann Kurzarbeitergeld beantragen.

Beratung zu Kurzarbeitergeld

Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler wies darauf hin, dass die Bundesagentur für Arbeit aufgrund der aktuellen Lage für die Beantragung von Kurzarbeitergeld regionale Rufnummern eingerichtet hat. Neben der Rufnummer des Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit (0800 - 4 5555 20) können Betriebe, die Fragen zum Kurzarbeitergeld haben, von nun an die entsprechenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Agenturen unter lokalen Servicenummern erreichen.

Jedes Unternehmen, das aufgrund des Corona-Virus Arbeitsausfälle zu verzeichnen hat, kann Kurzarbeitergeld beantragen. Im betroffenen Betrieb muss mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beschäftigt sowie die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein, d.h. ein ungekündigtes sozialversicherungs­pflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen. Der Arbeitsausfall muss zudem unverzüglich vom Betrieb oder der Betriebsvertretung der Agentur für Arbeit schriftlich oder online über das Portal der Bundesagentur für Arbeit angezeigt werden.

Telefon Agentur für Arbeit Mainz: 06131-248777.