Nach wochenlangen Einschränkungen durch die Vogelgrippe (Geflügelpest) gibt es nun eine deutliche Entlastung für private und gewerbliche Tierhalter. Wie SWR Aktuell berichtet, haben mehrere Kommunen die sogenannte Aufstallungspflicht für Geflügel aufgehoben.
Lage stabilisiert sich Besonders betroffen von der Lockerung sind die Landkreise Südliche Weinstraße und Trier-Saarburg sowie die kreisfreien Städte Trier und Landau. Auch in Kaiserslautern (Stadt und Kreis) dürfen Hühner, Gänse und Enten bereits seit dem 6. Dezember wieder ins Freie.
Der Grund für die Entwarnung: In den vergangenen Wochen wurden in den betroffenen Gebieten keine neuen Fälle des H5N1-Virus bei Wildvögeln mehr nachgewiesen. Zudem gilt der saisonale Vogelzug, der als Hauptrisiko für die Einschleppung der Seuche gilt, als nahezu abgeschlossen.
Keine vollständige Entwarnung Trotz der Aufhebung bleibt das Risiko nicht bei null. Die Veterinärämter betonen, dass die Tierhalter weiterhin zur strikten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet sind. Dazu gehören:
Kontaktvermeidung: Hausgeflügel darf keinen Kontakt zu Wildvögeln haben.
Hygienekontrollen: Futter und Einstreu müssen für Wildvögel unzugänglich gelagert werden.
Meldepflicht: Unklare Krankheits- oder Todesfälle im Bestand müssen umgehend dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
In anderen Teilen des Landes, wie etwa entlang des Rheins oder in Gebieten Baden-Württembergs (z. B. Raum Heilbronn), bleibt die Lage teilweise noch angespannt, und bestehende Stallpflichten sind dort oft noch bis Mitte Januar befristet.
Quelle: Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel wird aufgehoben - SWR Aktuell