Privatfeuerwerke bei Kreis genehmigen lassen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Privatfeuerwerke sind möglich, aber die bürokratischen Hürden sind hoch...

Privatfeuerwerke bei Kreis genehmigen lassen

Böller, Raketen und Feuerwerk – besondere Anlässe wollen besonders gefeiert werden. Und bei manchen Feiern sollen dabei auch die Funken sprühen. Wichtig ist jedoch: Wer ein privates Feuerwerk veranstalten will, muss sich dafür eine Ausnahmegenehmigung bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen einholen. Grundlage ist die Sprengstoffverordnung, die dem Abschießen von Raketen und Böllern enge Grenzen setzt.

Wichtig ist: Es ist eine gültige Privathaftpflichtversicherung nachzuweisen, die für eventuelle Schäden aufkommt. Hierbei muss vorab geprüft werden, ob private Feuerwerke dabei abgesichert sind. Weiterhin notwendig ist eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers mit Flur und Flurstücksnummer, diese muss mindestens sechs Wochen vor der geplanten Veranstaltung vollständig bei der Kreisverwaltung vorliegen. Der genannte Zeitraum ist notwendig, da verschiedene Institutionen im Vorfeld ihr Einvernehmen erteilen müssen – darunter die Untere Naturschutzbehörde, die örtliche Feuerwehr, das Ordnungsamt oder die Bauverwaltung. Die Kosten für den Antrag beim Kreis liegen je nach Bearbeitungsaufwand zwischen 100 und 180 Euro. In Einzelfällen ist auch eine Vor-Ort-Besichtigung notwendig. Grundsätzlich gilt: In den Monaten Februar bis Juli sind prinzipiell nur geräuscharme Bodenfeuerwerke erlaubt. Bei erhöhter Brandgefahr gerade in den Sommermonaten wird grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigung für private Feuerwerke erteilt.