Die langanhaltende Hitze und der fehlende Niederschlag der vergangenen Wochen fordern ihren Tribut. Erste Bäche und Weiher im Landkreis Mainz-Bingen sind bereits vollständig ausgetrocknet, viele weitere führen nur noch sehr wenig Wasser. Da ein bloßer Appell zum Wassersparen nicht mehr ausreicht, hat die Kreisverwaltung als Untere Wasserbehörde am 28. Juli 2026 eine Allgemeinverfügung erlassen: Die Entnahme von Oberflächenwasser ist ab sofort grundsätzlich verboten.
Verbot gilt auch für Gießkannen und Eimer
Die Verfügung erstreckt sich auf sämtliche oberirdischen Gewässer wie Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und Teiche im Kreisgebiet und bleibt voraussichtlich bis zum 30. September 2026 in Kraft. Untersagt ist dabei nicht nur das Abpumpen im großen Stil, sondern ausdrücklich auch die Entnahme mittels Handschöpfgeräten wie Eimern oder Gießkannen.
Ausgenommen von dieser strengen Regelung ist lediglich die Wasserentnahme durch Einsatzkräfte der Feuerwehr im Brandfall. Auch bestehende behördliche Erlaubnisse zur Wasserentnahme behalten ihre Gültigkeit, jedoch müssen die Inhaber die darin enthaltenen speziellen Bestimmungen für Niedrigwasserphasen zwingend beachten.
Dauerhafte ökologische Schäden abwenden
Da sich laut aktuellen Prognosen keine langanhaltenden Niederschläge abzeichnen, ist eine kurzfristige Erholung der Gewässer nicht zu erwarten. Würde weiterhin unbegrenzt Wasser entnommen, drohten dauerhafte Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und der Gewässerökologie. Das Verbot dient somit dem direkten Schutz der Gewässer und der darin lebenden Tier- und Pflanzenwelt.
Die Kreisverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser. Zugleich warnt die Behörde: Verstöße gegen das Entnahmeverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Bürger, die sich detailliert über die aktuellen Pegelstände von Oberflächen- und Grundwasser informieren möchten, können dies über das bundesweite Niedrigwasserinformationssystem (NIWIS) tun, das seit dem 15. Juli 2026 für die Öffentlichkeit zugänglich ist.