Die Hoffnungen vieler Geflügelhalter auf ein schnelles Ende der Einschränkungen wurden vorerst enttäuscht. Wie die Kreisverwaltung Mainz-Bingen mitteilt, kann derzeit noch keine Entwarnung bezüglich der Vogelgrippe gegeben werden.
Zwar haben einige umliegende Kreise die sogenannte Aufstallungspflicht bereits aufgehoben, doch die Situation vor Ort lässt dies noch nicht zu. Der Grund ist ernst: Im Kreisgebiet werden nach wie vor tote Vögel gefunden, bei denen das Virus nachgewiesen wird. Um eine Ausbreitung auf Nutztierbestände zu verhindern, muss die geltende Allgemeinverfügung daher bis auf Weiteres in Kraft bleiben.
Die Verwaltung bittet die betroffenen Halter sowie die Bevölkerung um Verständnis für diese Vorsichtsmaßnahme. Wer unsicher ist oder Fragen zur aktuellen Lage hat, kann sich direkt an die Behörde wenden.
Kontakt für Bürgerfragen Die Verwaltung ist telefonisch unter der Durchwahl 06132 / 787-4123 oder per E-Mail an vogelpest@mainz-bingen.de erreichbar. Aktuelle Informationen und Details zur Allgemeinverfügung sind zudem auf der Sonderseite unter www.mainz-bingen.de abrufbar.
Keine Entwarnung bei der Vogelgrippe - Landkreis Mainz-Bingen