Vogelgrippe-Verdacht bestätigt: Stallpflicht für Geflügel in Mainz und Mainz-Bingen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Nach Virus-Nachweis bei einem Reiher in Bingen und einem Schwan in Mainz-Weisenau gilt im gesamten Zuständigkeitsbereich des Veterinäramtes die Stallpflicht für Geflügel.

Vogelgrippe-Verdacht bestätigt: Stallpflicht für Geflügel in Mainz und Mainz-Bingen

Der befürchtete Fall ist eingetreten: Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza) hat den Landkreis Mainz-Bingen und die Stadt Mainz erreicht. Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte das hochpathogene H5N1-Virus bei einem kürzlich in Bingen gefundenen toten Reiher sowie bei einem Schwan aus Mainz-Weisenau. Aktuell wurden vier weitere tote Tiere zur Beprobung eingeschickt, da das Virus in den umliegenden Kreisen bereits vermehrt auftritt.

Strenge Vorgaben für alle Geflügelhalter

Zum unmittelbaren Schutz der regionalen Hausgeflügelbestände hat das Veterinäramt Mainz-Bingen umgehend eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese sieht eine flächendeckende Stallpflicht für alle Geflügelhalter vor – dies betrifft sowohl professionelle Betriebe als auch private Hobbyhalter.

Begleitend zur Stallpflicht wurden weitere drastische Biosicherheitsmaßnahmen verordnet:

  • Wildvogelschutz: Hausgeflügel muss konsequent von Wildvögeln ferngehalten werden.

  • Sichere Versorgung: Futter- und Wasserstellen sind so zu sichern, dass Wildvögel keinen Zugang haben.

  • Hygienemaßnahmen: Ställe müssen durch Hygieneschleusen gesichert werden und es ist persönliche Schutzausrüstung zu nutzen.

  • Verbotszonen: Geflügelmärkte und Ausstellungen sind bis auf Weiteres untersagt.

Die Vogelgrippe ist eine akut verlaufende Viruserkrankung, die vor allem Wasser-, Haus- und Wildgeflügel befällt. In der aktuellen Welle sind insbesondere Kraniche stark betroffen.

Für den Menschen keine unmittelbare Gefahr

Das Veterinäramt betont, dass nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen keine Gefahr für den Menschen besteht. Eine Übertragung sei äußerst selten und würde intensiven, direkten Kontakt mit infizierten Tieren erfordern. Der Verzehr von Geflügelfleisch und Eiern von gesunden, getesteten Tieren ist weiterhin unbedenklich möglich.

Bürgerinnen und Bürger werden dringend aufgerufen, gefundene tote Zugvögel oder Wassergeflügel den jeweiligen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltungen zu melden, damit diese eine sichere Bergung veranlassen können.

Quelle: Vogelgrippe-Verdacht bestätigt - Tiere müssen in den Stall - Landkreis Mainz-Bingen