Grünes Licht für 20. Mainzer Oktoberfest: Neues Zelt abgenommen und Termine stehen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Nach baurechtlichen Prüfungen hat die Stadt Mainz das neu errichtete Festzelt auf dem Messegelände in Hechtsheim freigegeben. Das 20. Mainzer Oktoberfest kann nun an zwei Wochenenden vom 23. bis zum 31. Oktober stattfinden.

Grünes Licht für 20. Mainzer Oktoberfest: Neues Zelt abgenommen und Termine stehen

Die Ausrichtung des 20. Mainzer Oktoberfestes auf dem Messegelände in Mainz-Hechtsheim ist gesichert. Wie die Stadtverwaltung am 21. Oktober mitteilte, hat die zuständige Bauaufsicht die Gebrauchsabnahme für das neu errichtete Veranstaltungszelt mit positivem Ergebnis abgeschlossen.

Städtische Abnahme und Sicherheitskonzept

Im Vorfeld der Entscheidung hatte der Veranstalter die geforderten Dokumente sowie die Nachweise zur Standsicherheit und zum Brandschutz vollständig vorgelegt und noch offene Maßnahmen umgesetzt. Die Gegebenheiten vor Ort sowie weitere Anlagen wurden von Vertretern des Bauamts, des Ordnungsamts und der Feuerwehr geprüft und bewertet. Die bestehende Nutzungsuntersagung für das ursprünglich vorgesehene Festzelt bleibt von dieser positiven Entscheidung zum neuen Zelt unberührt.

Oberbürgermeister Nino Haase und Baudezernent Ludwig Holle begrüßten die Entwicklung nach den intensiven Abstimmungen der vergangenen Wochen. Die Voraussetzungen für eine sichere und rechtlich tragfähige Nutzung seien nun durch den Veranstalter erfüllt worden, sodass die Gäste in einem sicheren Rahmen feiern könnten.

Neue Termine und Regelungen zur Ticketrückgabe

Der Veranstalter hat die neuen Termine für das Fest final festgelegt: Das Oktoberfest findet vom 23. bis zum 25. Oktober sowie vom 29. bis zum 31. Oktober 2026 statt. Bereits gekaufte Eintrittskarten für das Wochenende vom 23. bis 25. Oktober behalten ihre Gültigkeit; eine Erstattung dieser Karten ist nicht vorgesehen.

Tickets für die ursprünglich geplanten, aber ausgefallenen Veranstaltungstage (8. bis 11. Oktober sowie 15. bis 18. Oktober) werden erstattet. Für die Rückabwicklung müssen die Eintrittskarten inklusive der zugehörigen Wertmarken postalisch an das Postfach der Mainzer Messegesellschaft mbH (MMG) gesendet werden. Grundsätzlich behalten jedoch alle im Vorverkauf erworbenen Wertmarken weiterhin ihre Gültigkeit.