Damit sind das Hauptgebäude „Rondo“, das Nebengebäude „Castello“ in Oppenheim sowie die Außenstelle in Guntersblum für die Besucherinnen und Besucher mit einem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis zugänglich.
Bei dem Testnachweis muss es sich um einen PCR- oder PoC-Test von einer anerkannten Teststelle handeln, der bei Betreten nicht älter als 48 (PCR-Test) bzw. 24 Stunden (POC-Test) sein darf.
Selbsttests werden nicht anerkannt. Zudem gelten in der Verbandsgemeindeverwaltung nach wie vor die bekannten Regeln: In allen Räumen besteht die Maskenpflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) sowie das Abstandsgebot.
Bleiben Sie gesund!
-Ihre Verbandsgemeindeverwaltung-