Die Gesundheit steht an erster Stelle, daher hat man zusätzlich zu den bisherigen Hygieneregeln ab dem 2. November folgende Maßnahmen festgelegt:
Maskenpflicht: generell besteht eine Maskenpflicht auch im Unterricht.
Ausnahmen: a) Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, b) Menschen mit einer Beeinträchtigung, die das Tragen von Masken nicht erlaubt, c) Blasinstrumente.
Onlineunterricht: Schüler, die im November in Quarantäne sein sollten, können alternativ Onlineunterricht erhalten. Sprechen Sie dazu ihre Lehrer an.
Krankheitssymptome: Sollten Lehrer oder Schüler Erkältungssymptome haben, kann aktuell kein Unterricht stattfinden.
Zutritt den Unterrichtsräumen: dieser ist nur Lehrern und Schülern gestattet.
Die Musik kann in diesen Tagen wieder eine große Konstante für die Kinder und Jugendlichen werden.