Nach der Bedrohungslage am Dienstag in Nierstein ordnete ein Ermittlungsrichter, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mainz, die einstweilige Unterbringung für den Beschuldigten an.
Der Beschuldigte wurde in die forensische Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses gebracht. Die Gesamtumstände der Tat, sowie das Tatmotiv sind weiterhin Gegenstand der laufenden Ermittlungen.