Der Bund legt ein neues Förderprogramm für die Sanierung und in begründeten Fällen, z.B. die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung, für den Neubau von Sport und Freizeiteinrichtungen auf“.
Für Bürgermeister Klaus Penzer und die 1. Beigeordnete Gabriele Wagner ist das eine sehr gute Nachricht, sie wollen auf jeden Fall einen neuen Antrag stellen, um die dringend erforderlichen Fördergelder für das Hallenbad der Verbandsgemeinde Rhein-Selz in Oppenheim zu bekommen.
Inzwischen stehe fest, so die beiden Verantwortlichen der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, dass das Hallenbad in Oppenheim momentan nicht wieder eröffnet werden kann. Bei der vorgesehenen Erneuerung der Beleuchtung in der Schwimmhalle habe es auch Gelegenheit gegeben, eine intensive Untersuchung des Hallenbaddachs vorzunehmen. Dabei seien erhebliche Mängel festgestellt worden.
„Die Gutachten fordern eine komplette Erneuerung des Hallenbaddachs“ fasst Gabriele Wagner die Ergebnisse der zwischenzeitlich durchgeführten Untersuchungen zusammen.
Bei stichprobenartigen Öffnungen des Flachdaches wurde festgestellt, dass die Dämmung an allen Stellen feucht ist und dass die verklebte Dampfbremse sich an den Randanschlüssen gelöst hat. Weiterhin wurde festgestellt, dass ein ausreichender Korrosionsschutz an den verzinken Stahltrapezprofilen nicht mehr besteht. Die beiderseits aufgebrachte Zinkschicht habe sich bereits weitgehend aufgelöst. Ein Rückbau der Dachschalen habe aber zur Folge, dass die am Dach angebrachten Lüftungskanäle, Elektroinstallationsleitungen und die Beleuchtung demontiert werden müssten. Wichtigste Feststellung der Untersuchungen: das Dach einschließlich der kompletten dort befestigten Technik des Hallenbades und die Unterkonstruktionen müssten erneuert werden, wenn das jetzige Hallenbad saniert und weiterhin dauerhaft genutzt werden soll.
„Die Ergebnisse der vorliegenden Gutachten bestätigen, die bereits im Jahr 2019 den Gremien und dem Arbeitskreis Hallenbad vorgelegten Bewertungen des Bauamtes der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, dass eine Sanierung des alten Hallenbades unwirtschaftlich ist“, so die 1. Beigeordnete Gabriele Wagner. Deshalb seien in der Folge nur die dringend notwendigen, sicherheitsrelevanten Maßnahmen beauftragt worden, um den Weiterbetrieb des alten Hallenbad bis zur Fertigstellung eines Neubaus zu ermöglichen.
Der Ältestenrat wurde am Freitag, 3. September, über die Ergebnisse informiert und das weitere Vorgehen wurde mit den Fraktionsvorsitzenden erörtert. Bereits 2019 herrschte in den Gremien und im Arbeitskreis Hallenbad weitgehende Übereinstimmung, das jetzige Hallenbad, auf Grund der hohen Sanierungskosten, durch einen Neubau zu ersetzen.
Die bereits für den 24. März 2020 terminierte Bürger/innen Versammlung, zur Erörterung der Ausgestaltung des Hallenbad Neubaus, musste leider auf Grund der Corona Pandemie abgesagt werden.
Angesichts der erheblichen Aufwendungen die mit der Sanierung beziehungsweise Erneuerung des jetzigen Hallenbaddachs verbunden wären, wird die Weiterführung des Hallenbades, bis zur Fertigstellung des Neubaus, nach aktueller Einschätzung, wohl nicht möglich sein.
Der Arbeitskreis Hallenbad mit den verschiedenen Nutzervertretern wird zu einer ersten Dringlichkeitssitzung, kurzfristig für Mittwoch, den 9. September, eingeladen werden.
„Wir bedauern diese Entwicklung sehr, ist doch damit den Nutzerinnen und Nutzer von über einen längeren Zeitraum die Möglichkeit genommen, in Oppenheim Hallenbad und Sauna nutzen zu können“, meinen Penzer und Wagner abschschließend.