So ist der Zutritt zur Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger fortan nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Diese Regeln gelten auch für die Außenstellen in Mainz und Nieder-Olm. „Wir möchten damit ein Stück Normalität bieten und unsere Leistungen unter Wahrung des Gesundheitsschutzes wieder so erbringen, wie die Bürgerinnen und Bürger es von uns gewohnt sind“, so Landrätin Dorothea Schäfer.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu besprechen und dann gegebenenfalls einen Termin vor Ort zu vereinbaren. Auf der Homepage www.mainz-bingen.de sind die entsprechenden Ansprechpartner der Abteilungen und ihre Kontaktdaten hinterlegt. Ansprechpartner können auch über die gewohnte Telefonzentrale 06132 7870 vermittelt werden. Zudem gilt: Zur eigenen Sicherheit darf die Verwaltung nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden. Es wird darum gebeten, möglichst alleine zum Termin zu kommen.
Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis, dass spontane Besuche ohne vorherige Terminabsprache weiter nicht möglich sind. Dadurch sollen Bürger wie Beschäftigte gleichsam geschützt werden. Außerdem können dadurch längere Wartezeiten vermieden und dringend notwendige persönliche Vorsprachen für alle Beteiligten effektiv organisiert werden.
Auch für die Verwaltungsabläufe selbst wurden Schutzvorkehrungen getroffen, dazu wurden individuelle Konzepte in den Abteilungen erarbeitet: So müssen beispielsweise die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung in Bürgergesprächen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ebenso ist jederzeit darauf zu achten, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Neben den allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln werden je nach Räumlichkeit an stark frequentierten Arbeitsplätzen auch Spuckschutze vorbereitet. „Unsere verwaltungsinterne Organisation ist während der gesamten Planungen mit unserem Gesundheitsamt in Kontakt und versucht alle Entscheidungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu treffen“, so Landrätin Dorothea Schäfer abschließend.
Im März hatte der Verwaltungsstab der Kreisverwaltung Mainz-Bingen entschieden, dass im Zuge der Corona-Pandemie alle Verwaltungsgebäude für den Publikumsverkehr geschlossen werden. In den vergangenen Wochen wurde intensiv daran gearbeitet, den Publikumsverkehr wieder schrittweise hochzufahren. Bereits am 4. Mai wurde der persönliche Bürgerservice für das Jobcenter und die Kfz-Zulassungsstellen in Bingen und Oppenheim ausgeweitet – mit den gleichen Regelungen der Terminvergabe.
Infobox - Regelungen und Ereichbarkeit einzelner Abteilungen im Überblick:
Gesundheitsamt
Amtsärztliche Untersuchung: gesundheitsamt@mainz-bingen.de.
Gesundheitsbelehrungen: belehrungen@mainz-bingen.de.
Geplante Wiederaufnahme der Belehrungen ab Montag, 18. Mai.
Wochenplan für Belehrungen:
- Montag, 18. Mai: 10.30 Uhr, 11.15 Uhr, 14.30 Uhr.
- Dienstag, 19. Mai: 10.30 Uhr, 11.15 Uhr, 14.30 Uhr.
- Mittwoch, 20. Mai: 10.30 Uhr, 11.15 Uhr, 14.30 Uhr.
- Donnerstag, 21. Mai: 10.30 Uhr, 11.15 Uhr, 14.30 Uhr, 15.15 Uhr, 16.00 Uhr.
- Freitag, 22. Mai: 10.30 Uhr, 11.15 Uhr.
Abfallwirtschaftsbetrieb
E-Mail: awb@awb-mainz-bingen.de
Telefonnummer für Abfallgebühren, Abfallbehälter: 06132 787 7070.
Telefonnummer für Abfallberatung und Entsorgungsfragen: 06132-787-7080.
Soziale Hilfen
Ansprechpartner ist zunächst der Sachbearbeiter.
Persönliche Termine werden nur bei begründeten Ausnahmefällen organisiert.
Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Telefonnummer für allgemeine Wirtschaftsthemen, Kontakt für Unternehmen: 06132-787-1092.
Telefonnummer für Fragen zum Thema Breitband: 06132-787-1091.
Veterinäramt
Telefonnummer für Neukunden: 06131-69333-4120 und -4125.
Telefonnummer für Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Tierschutz: 06131-69333-4102.
Landwirtschaft: Die üblichen Ansprechpartner sind auf der Homepage verzeichnet.
Waffenbehörde und Untere Jagdbehörde
Anliegen werden weiterhin auf postalischem Weg bearbeitet (Adresse der Kreisverwaltung in Ingelheim zu Händen der Waffenbehörde bzw. Unteren Jagdbehörde).
Unaufschiebbare Termine können direkt mit den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
Ausländerbehörde
Die Sachbearbeitung erfolgt weiterhin auf schriftlichem Weg.
Erforderliche Anträge und sonstige Anliegen sind ebenfalls schriftlich, vorzugsweise per E-Mail, zu stellen.
Vordrucke zur Antragsstellung sind auf der Homepage der Kreisverwaltung hinterlegt.
Termine sind bis auf Weiteres ausschließlich für die Abgabe von Fingerabdrücken im Rahmen der Beantragung elektronischer Aufenthaltstitel oder zur Vergabe von Verpflichtungserklärungen möglich. Zur Terminierung erhalten die Betroffenen gesonderte Einladungsschreiben von der Ausländerbehörde.
Die Kolleginnen und Kollegen der Einbürgerungsbehörde sollten vorzugsweise auf schriftlichem Wege kontaktiert werden.
Kommunalaufsicht
Die üblichen Ansprechpartner für die Kommunen sind in dringenden Fällen telefonisch erreichbar.
Soziale Sonderaufgaben
Die Terminvereinbarung erfolgt über die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, Terminanfragen können gerne per E-Mail gestellt werden (Die Kontakte sind auf der Homepage zu finden).
Kreisvolkshochschule
Termine und Anmeldungen erfolgen unter folgender Rufnummer: 06132-787-7102.
Bauen und Umwelt
Die Terminvereinbarung erfolgt über die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. Die Kontakte sind auf der Homepage zu finden. In dringenden Fällen oder bei Unklarheiten kann folgende Telefonnummer angerufen werden: 06132-787-2103.
Jugendamt
Ansprechpartner sind zunächst die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. Die Kontaktdaten sind auf der Homepage der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zu finden. Das schließt auch die Telefonnummern des Allgemeinen Sozialen Dienstes und der Schulsozialarbeit ein.
Bei Unklarheiten kann folgende Telefonnummer angerufen werden: 06132-787-13370.