Ein sauberes Stadtbild liegt im Interesse aller Einwohner, doch in der jüngeren Vergangenheit trübt sich dieser Eindruck in einigen Straßenzügen. Wegen sich massiv häufender Beschwerden über verunreinigte Gehwege und vollgesetzte Straßenrinnen sieht sich die Stadt Oppenheim nun veranlasst, eindringlich auf die geltende Straßenreinigungssatzung hinzuweisen.
Begrenzte Kapazitäten des Bauhofs
„Der städtische Bauhof tut bereits täglich sein Möglichstes und arbeitet nach Kräften, um für saubere Straßen im Stadtgebiet zu sorgen. Seine Kapazitäten sind jedoch begrenzt“, ordnet Stadtbürgermeisterin Silke Rautenberg die aktuelle Situation ein. Die Verwaltung betont mit diesem Hinweis, dass die Sauberhaltung des öffentlichen Raums nicht allein von städtischen Mitarbeitern geschultert werden kann.
Was zur Pflicht der Eigentümer und Anlieger gehört
Gemäß der örtlichen Satzung obliegt die Pflicht zur regelmäßigen Reinigung der Gehwege, Rinnen und Fußgängerbereiche den jeweiligen Anliegern und Grundstückseigentümern. Diese bürgerliche Kehrpflicht umfasst neben dem kontinuierlichen Beseitigen von Kehricht und allgemeinem Unrat auch das Entfernen von Unkraut. Ebenso fällt der Winterdienst bei Schnee und Eis in diesen Verantwortungsbereich.
Wer sich im Detail über die genauen Vorschriften, Intervalle und Zuständigkeiten informieren möchte, kann den Text der Satzung online nachlesen. Das Dokument ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rhein-Selz in der Rubrik „Satzungen & Ortsrecht Oppenheim“ öffentlich zugänglich.
Die Stadtverwaltung verbindet ihre offizielle Erinnerung mit einem klaren Appell an das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung: Eine saubere und vor allem sichere Stadt ist letztlich eine gemeinschaftliche Aufgabe, zu der jeder Einzelne aktiv beitragen kann.