Angesichts sinkender Temperaturen in den kommenden Tagen und der damit verbundenen Gefahr von Frost und Glätte richtet die Stadt Oppenheim einen wichtigen Appell an alle Bürgerinnen und Bürger. Um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten, erinnert die Stadtverwaltung nachdrücklich an die geltende Räum- und Streupflicht.
Pflichten für Hausbesitzer Im Winter müssen Gehwege, Straßen und Grundstücke nicht nur von allgemeinem Schmutz, sondern vor allem konsequent von Schnee und Eis befreit werden. Stadtbürgermeisterin Silke Rautenberg (AL) betont die Notwendigkeit dieser Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen. Gemäß der städtischen Satzung zur Straßenreinigung sind Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer dazu verpflichtet, den Gehweg entlang ihres Grundstücks bis zur Mittellinie der Straße zu reinigen und zu räumen.
Sicherheit und Rücksichtnahme „Schnee und Eis sind eine Unfallgefahr“, unterstreicht Rautenberg den Ernst der Lage. Neben der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften ruft sie die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, gegenseitige Rücksichtnahme zu üben. Ein verlässlicher Winterdienst vor der eigenen Haustür trägt maßgeblich dazu bei, dass Passanten und Anwohner sicher durch die kalte Jahreszeit kommen.
Informationen zur Satzung Die detaillierten Regelungen können in der Satzung zur Straßenreinigung nachgelesen werden. Diese ist unter anderem auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rhein-Selz unter der Rubrik „Satzungen & Ortsrecht Oppenheim“ (www.vg-rhein-selz.de) jederzeit einsehbar.
Quelle: Appell: Räum- und Streupflicht im Winter beachten! – Stadt Oppenheim