Die betreffenden Personen müssen, sofern sie ohne Symptome bleiben, 14 Tage lang isoliert bleiben. Die Quarantänepflicht tritt mit dem Grenzübertritt in Kraft, betreffenden Personen müssen sich auf direktem Wege ins eigene Haus, die eigenen Wohnung oder eine sonstige passende Unterkunft begeben – auch wenn sie in einem anderen Bundesland die Grenze übertreten haben.
Zudem muss sofort die am Wohnort zuständige Behörde, in diesem Fall das Mainz-Binger Gesundheitsamt, über die Quarantäne informiert werden.
Diese Verpflichtung besteht zudem, wenn während der Quarantäne Krankheitssymptome auftreten. Für Erntehelfer bestehen besondere Regelungen.
Im Detail werden dies in der aktuellen Verordnung des Landes, Teil 5, aufgeführt. Abrufbar ist diese unter corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/.