Erbimmobilien - worauf muss ich beim Verkauf achten? | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Eine geerbte Immobilie zu verkaufen ist oft eine emotionale Herausforderung und zugleich eine komplexe Aufgabe. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten.

Erbimmobilien - worauf muss ich beim Verkauf achten?

  1. Vorbereitungen für den Verkauf einer Erbimmobilie

    Vor dem Verkauf einer geerbten Immobilie ist es entscheidend, die eigene Berechtigung zum Verkauf zu klären. „Zu den ersten Schritten gehört die Beantragung eines Erbscheins, um sich offiziell als Erbe auszuweisen“, erklärt Rainer Weihrauch, Geschäftsführer von W&F Wohnfinanz GmbH in Nackenheim. Weiterhin sollten Sie:

  • Erbschein sichern: Dieser legitimiert Sie offiziell als Erben und ermöglicht die Eintragung ins Grundbuch.

  • Grundbuchstatus überprüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie als Eigentümer vermerkt sind. Ist dies nicht der Fall, veranlassen Sie die notwendige Umschreibung.

  • Absprachen mit Miterben treffen: In einer Erbengemeinschaft ist die Zustimmung aller Beteiligten zum Verkauf erforderlich. Klären Sie auch die Verteilung des Verkaufserlöses.

  1. Steuerliche Überlegungen beim Immobilienverkauf

„Man sollte nicht unterschätzen, welche steuerlichen Implikationen ein Immobilienverkauf nach sich ziehen kann“, warnt Weihrauch. Folgende Aspekte sind zu beachten:

  • Spekulationssteuer prüfen: Falls die Immobilie innerhalb der letzten zehn Jahre erworben wurde, könnte eine Steuer anfallen, es sei denn, sie wurde durchgehend selbst bewohnt.

  • Erbschaftssteuer berücksichtigen: Je nach Immobilienwert und Verwandtschaftsgrad kann eine Erbschaftssteuer anfallen. Informieren Sie sich über mögliche Freibeträge und die Steuerlast.

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mw@wohnfinanz24.de

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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