Erinnerung: Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2021 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die Kreisverwaltung erinnert daran, dass noch bis zum 1. Februar 2021 Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2021 gestellt werden können.

Erinnerung: Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2021

Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren mit Besitzeinweisung in 2021 endet die Frist am 30. April 2021.

Die genannten Antragsfristen gelten für den zweiten Teil des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2021 gepflanzt werden sollen. Es sind die beabsichtigten Neuanpflanzungen mit Rebsorte, Unterlage und Standraum anzugeben. Weiterführende Informationen sind den Richtlinien zu entnehmen.

Anträge sollten über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung dort erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Nach elektronischer Erfassung der Angaben ist dennoch hier ein PDF-Dokument zu erstellen, auszudrucken und an die Kreisverwaltung zu senden!

Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen können, stehen auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/.

Da sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches „Landwirtschaft und Weinbau“ im HomeOffice befinden, wird empfohlen, die Antragsformulare per Post ausschließlich in die Außenstelle Große Langgasse 29, 55116 Mainz zu senden. So kann eine fristgerechte Beantragung und Bearbeitung gewährleistet werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches stehen unter den bekannten Rufnummern 06131-69333-4120 bis -4127 zur Verfügung. Eine Rufumleitung ist jeweils eingerichtet.