Afrikanische Schweinepest: Mehr Bewegungsfreiheit am Rhein | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Dank neuer Festzäune zwischen Rhein und B9 gibt es wieder mehr Bewegungsfreiheit. Wege, Hundestrand und die NATO-Rampe sind geöffnet. Der Kreis hofft nun auf eine Rückstufung der Sperrzone, mahnt aber zur strikten Einhaltung der Regeln.

Afrikanische Schweinepest: Mehr Bewegungsfreiheit am Rhein

Aufatmen bei Spaziergängern, Radfahrern und Hundehaltern: Dank der Fertigstellung fester Schutzzäune zwischen dem Rhein und der B9 hat sich die Bewegungsfreiheit im Oppenheimer Wäldchen sowie in den Bereichen Dienheim, Ludwigshöhe und Guntersblum deutlich vergrößert.

Wege, Hundestrand und NATO-Rampe wieder offen

Wie mitgeteilt wurde, dürfen die bekannten Wege ab sofort wieder zu Fuß, mit dem Fahrrad oder zu Pferd genutzt werden. Dies schließt auch jene Strecken ein, die bislang ausdrücklich gesperrt waren. Den Zugang durch den Zaun ermöglichen spezielle Fußgängertore.

Ebenfalls wieder freigegeben sind der Hundestrand und der Zugang zur NATO-Rampe zwischen Dienheim und Ludwigshöhe. Letztere darf wieder für das Slippen von nicht motorisierten Booten genutzt werden; für Motorboote und Jet-Skis bleibt das Slippen jedoch weiterhin verboten. Trotz dieser Lockerungen gilt nach wie vor ein striktes, allgemeines Wegegebot. Das Betreten von Arealen, die durch Zäune oder Verbotsschilder abgesperrt sind, bleibt untersagt.

Um die Öffnungen dauerhaft aufrechtzuerhalten, appellieren der Leiter des Mainz-Binger Veterinäramtes, Dr. Markus Wacker, und der zuständige Kreisbeigeordnete Erwin Malkmus an die Bevölkerung, die Regeln verlässlich einzuhalten. So herrscht beispielsweise auf dem Weg zum Hundestrand weiterhin eine konsequente Leinenpflicht – erst am Strand selbst dürfen die Tiere frei laufen. Zudem ist es zwingend erforderlich, die Fußgängertore nach dem Durchqueren sofort wieder zu schließen.

Festzaun als Baustein zur Normalität

Die Öffnung der Wege wurde im Einvernehmen mit der Stadt Oppenheim und der Verbandsgemeinde Rhein-Selz beschlossen. Möglich machte dies primär der Bau des neuen Festzauns, der den bisherigen Elektrozaun zum Großteil ersetzt. Die feste Variante ist weitaus unabhängiger vom Rheinpegel und weniger anfällig für Beschädigungen. Der verbleibende Elektrozaun soll in den kommenden drei Monaten sukzessive zurückgebaut werden.

Beim Bau des neuen Zauns wurden die Belange des Tier-, Natur- und Artenschutzes berücksichtigt. Für Extremsituationen wie Flutkatastrophen wurden spezielle Fluchttore integriert, die Wildtieren das Entkommen ermöglichen sollen. Laut Dr. Wacker stehe der Zaun daher nicht für zusätzliche Einschränkungen, sondern sei ein essenzieller Baustein auf dem Weg zu einer möglichst normalen Nutzung der Flächen.

Hoffnung auf Rückstufung der Sperrzone

Die aktuellen Entwicklungen wecken Hoffnungen auf weitere Erleichterungen: Derzeit wird gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz geprüft, ob im Herbst 2026 ein Rückstufungsantrag bei der Europäischen Kommission erfolgversprechend ist. Ziel ist es, die aktuelle Sperrzone II A in die Sperrzone I zurückzustufen.

Dies würde nicht nur der Bevölkerung zugutekommen, sondern wäre insbesondere für die Landwirtschaft und den Weinbau eine enorme Entlastung. Bei einer Rückstufung könnten unter anderem die Pflicht zur Drohnenbefliegung landwirtschaftlicher Flächen vor der Ernte entfallen sowie Handelsbeschränkungen für ansässige Schweinehalter gelockert werden.