Afrikanische Schweinepest: Neue Regeln für Hundehalter, Jäger und Landwirte | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Das Veterinäramt hat die Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) angepasst. Während die strikte Kontrolle aufgrund aktiver Viren und einer stark gestiegenen Schwarzwildpopulation bestehen bleibt, gibt es gezielte Lockerungen.

Afrikanische Schweinepest: Neue Regeln für Hundehalter, Jäger und Landwirte

„Es sind auch weiterhin nur wenige Lockerungen der bestehenden Sperr- und Bekämpfungsvorgaben zu rechtfertigen“, betonte Dr. Markus Wacker, der Leiter des Veterinäramtes. Die neuen Allgemeinverfügungen zielen darauf ab, die Maßnahmen praxisgerechter zu gestalten, ohne die Seuchenbekämpfung zu gefährden.

Angepasste Leinenpflicht für Hunde

Die größte Änderung betrifft Hundehalter. Hier wird die Anleinpflicht je nach Gebiet unterschiedlich gehandhabt:

Eine Lockerung der Leinenpflicht gilt ab sofort in folgenden Zonen. Hier müssen Hunde nur noch in Waldgebieten angeleint werden, auf freier Fläche außerhalb von Ortschaften entfällt die Pflicht:

  • Südlich der Autobahn A 60 und östlich der A 643 (Gebiet zwischen Mainz, Budenheim, Ingelheim und Bingen-Kempten).

  • Westlich der Bundesstraße B 9 (Gebiet zwischen Mainz und Guntersblum).

Die strikte Leinenpflicht außerhalb geschlossener Ortschaften bleibt hingegen in den risikoreicheren Gebieten bestehen:

  • Nördlich der A 60 und westlich der A 643 (von Mainz über Budenheim bis Bingen-Kempten).

  • Zwischen der B 9 und dem Rhein (von Mainz bis Guntersblum), was auch das Oppenheimer Wäldchen und den Fischteich Guntersblum einschließt.

  • Im Lennebergwald, wo ohnehin als Waldgebiet eine Anleinpflicht gilt.

Neue Vorgaben für Jagd und Landwirtschaft

Um die Schwarzwildpopulation effektiv zu reduzieren und Wildschäden zu minimieren, wurden auch die Regeln für die Jagd und die Landwirtschaft neu justiert.

  • Jagd: Die Jagd auf Schwarzwild in der Sperrzone wurde neu geregelt und an die Notwendigkeit einer verstärkten Bejagung angepasst. Auch die Jagd auf Feder-, Raub- und Rehwild wird praxisgerechter gestaltet.

  • Landwirtschaft: Die Pflicht zum Drohnenüberflug vor der Ernte wird je nach Gebiet und Anbaufrucht gestaffelt:

    • Südlich der A 60 und westlich der B 9: Getreide- und Erbsenfelder können ohne vorherigen Drohnenflug geerntet werden. Raps- und Maisfelder müssen jedoch maximal 48 Stunden vor der Ernte abgeflogen werden.

    • In den Kerngebieten entlang des Rheins (nördlich der A 60 und östlich der B 9): Hier müssen alle Felder spätestens 24 Stunden vor der Ernte mit einer Drohne auf Wildschweine kontrolliert werden.

    Afrikanische Schweinepest: Regeln für Hunde, Jäger und Landwirte - Landkreis Mainz-Bingen