Neue Chance für Winzer: Antragsfrist für Rebflächen-Rodung im September | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Betriebe in Rheinland-Pfalz, die von Hagel, Krankheiten oder der Marktlage betroffen sind, erhalten eine zweite Möglichkeit. Ein zusätzliches Antragsverfahren sichert die wichtige Förderung für die Zukunft.

Neue Chance für Winzer: Antragsfrist für Rebflächen-Rodung im September

Gute Nachrichten für viele rheinland-pfälzische Weinbaubetriebe: Wer im Mai die Antragsfrist zur Umstrukturierung von Rebflächen verpasst hat oder kurzfristig von Ernteschäden betroffen ist, bekommt eine zweite Chance. Wie die Kreisverwaltung Mainz-Bingen mitteilt, wird es vom 15. bis zum 30. September ein zusätzliches Antragsverfahren für die Rodung von Weinbergen geben.

Diese neue Frist richtet sich gezielt an Winzer, deren Flächen beispielsweise durch Hagel, die Rebkrankheit Chlorose oder die allgemein angespannte Marktlage zur Rodung anstehen. "Das zusätzliche Verfahren ermöglicht es den Betrieben, sich die staatliche Förderung für die Neuanpflanzung in den kommenden Jahren zu sichern", erklärt ein Sprecher der Abteilung Landwirtschaft und Weinbau. Gleichzeitig soll damit verhindert werden, dass nicht mehr bewirtschaftete Weinberge zu verwilderten Drieschen werden.

Wichtig für alle Antragsteller ist die Einhaltung der Vorschriften zur Mindestbodenbedeckung nach der Rodung (bekannt als „GLÖZ 6“), um Bodenerosion zu vermeiden. Plant ein Betrieb, eine gerodete Fläche längerfristig nicht neu zu bestocken, wird empfohlen, sich bezüglich der Pflanzgenehmigungen mit der Landwirtschaftskammer in Verbindung zu setzen.

Die notwendigen Antragsformulare und ein Merkblatt mit allen Bedingungen sind auf der Internetseite des rheinland-pfälzischen Weinbauministeriums (mwvlw.rlp.de) zu finden. Die Behörde empfiehlt, den Antrag digital über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer unter wip.lwk-rlp.de auszufüllen. Achtung: Auch bei der digitalen Bearbeitung muss der finale Antrag ausgedruckt und fristgerecht bis zum 30. September bei der zuständigen Kreisverwaltung eingereicht werden.