Die VG-Verwaltung Rhein-Selz informiert zu aktuellen Bestimmungen bezüglich Bestattungen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Seit Anfang dieser Woche gelten neue Corona-Regeln. Die neue Verordnung und die Auslegungshilfen sind unter corona.rlp.de veröffentlicht.

Die VG-Verwaltung Rhein-Selz informiert zu aktuellen Bestimmungen bezüglich Bestattungen

Für Bestattungen gilt

An Bestattungen dürfen folgende Personen teilnehmen:

1.​ Die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, die Verlobte oder der Verlobte der Verstorbenen oder des Verstorbenen,

2.​ Personen, die mit der Verstorbenen oder dem Verstorbenen im ersten oder zweiten Grad verwandt sind sowie deren Ehegattinnen oder Ehegatten oder Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, und

3.​ Personen eines weiteren Hausstands.

Es gilt die Maskenpflicht. Über diesen Personenkreis hinaus dürfen auch weitere Personen teilnehmen, wenn sichergestellt ist, dass die Personenbegrenzung von einer Person pro 10 qm nicht überschritten und das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten werden.