Für Bestattungen gilt
An Bestattungen dürfen folgende Personen teilnehmen:
1. Die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, die Verlobte oder der Verlobte der Verstorbenen oder des Verstorbenen,
2. Personen, die mit der Verstorbenen oder dem Verstorbenen im ersten oder zweiten Grad verwandt sind sowie deren Ehegattinnen oder Ehegatten oder Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, und
3. Personen eines weiteren Hausstands.
Es gilt die Maskenpflicht. Über diesen Personenkreis hinaus dürfen auch weitere Personen teilnehmen, wenn sichergestellt ist, dass die Personenbegrenzung von einer Person pro 10 qm nicht überschritten und das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten werden.