Veterinäramt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen löst Kaninchen- und Schweinebestand auf | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Am vergangenen Mittwoch, 17. Juni, hat das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen im Stadtgebiet Mainz einen Kaninchen- sowie Schweinebestand aufgelöst und vorläufig anderweitig untergebracht.

Veterinäramt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen löst Kaninchen- und Schweinebestand auf

Die Tiere wurden umgehend gefüttert, getränkt und tierärztlich untersucht. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat entschieden, dass das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen das bereits im vergangenen Jahr ausgesprochene Tierhalteverbot für 107 Kaninchen und 21 Turopolje-Schweine vollstrecken darf.

„Allen Tieren geht es gut, die in Rheinland-Pfalz seltenen Schweine hat ein Landwirt im Kreisgebiet übernehmen können, für die Kaninchen suchen wir derzeit ein neues Zuhause“, so der Veterinäramtsleiter Dr. Markus Wacker. Dabei sei darauf zu achten, dass es sich bei den Kaninchen um mittelgroße Rassezuchttiere handelt und diese nicht für das Kinderzimmer geeignet seien, wie etwa Zwergrassen, so Wacker.

Interessierte können sich beim Veterinäramt melden per E-Mail an wacker.markus@mainz-bingen.de oder telefonisch unter 06131 69333 4100.

Leider passiert es immer wieder, dass Veterinäre Tiere wegnehmen müssen. Dieser Schritt gilt immer als Ultima ratio. Beim ersten Auftreten tierschutzrechtlicher Mängel beraten die Veterinäre die Tierhalter und setzen Fristen, die vorgefundenen Mängel abzustellen. Verändert sich an der schlechten Situation für die Tiere nichts, gehen die Behördenvertreter weiter und verfassen Anordnungen, verhängen Bußgelder und drohen Zwangsmittel an. Sollte auch dies den Tierhalter nicht dazu bringen seine Tiere tierschutzgerecht zu pflegen, ernähren oder verhaltensgerecht unterzubringen, kann die Behörde ein Tierhalteverbot aussprechen und, wenn nötig, auch durchsetzen.