Die Verordnung, die bereits im August 2025 vom Verbandsgemeinderat beschlossen wurde, geht auf Initiativen aus den Ortsgemeinden Guntersblum und Dalheim zurück. Fachlich begleitet wurde der Prozess durch die Katzenhilfe Mainz und den Tierschutzverein Mainz.
Drei Pflichten für Halter von Freigängern
Für alle Katzenbesitzer, die ihren Tieren unkontrollierten Zugang ins Freie gewähren, gelten ab März drei wesentliche Pflichten:
Kastrationspflicht: Um eine unkontrollierte Vermehrung zu verhindern, müssen Freigänger kastriert sein.
Kennzeichnungspflicht: Die Tiere müssen per Mikrochip gekennzeichnet werden.
Registrierungspflicht: Eine Eintragung in ein anerkanntes Haustierregister (z. B. TASSO, FINDEFIX oder das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes) ist künftig obligatorisch.
Prävention gegen Tierleid
Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wird durch alarmierende Zahlen belegt: Allein in den sechs Monaten vor dem Ratsbeschluss wurden 87 herrenlose oder verwilderte Katzen im Gebiet der Verbandsgemeinde dokumentiert. Da ein einziges Katzenpaar theoretisch mehr als 2.000 Nachkommen in nur vier Jahren hervorbringen kann, führt eine übermäßige Population schnell zu Krankheiten, Inzucht und erheblichem Leid unter den Tieren.
Bürgermeister Martin Groth betont die Bedeutung der neuen Regelung: „Die Verordnung ist ein wichtiger Schritt, um das Engagement der ehrenamtlichen Tierschützerinnen und Tierschützer nachhaltig zu unterstützen und die Situation für die Tiere spürbar zu verbessern“. Durch die frühzeitige Bekanntgabe hatten Halter ausreichend Zeit, die notwendigen Maßnahmen für ihre Tiere vorzubereiten.
Informationen und Kontakt
Die vollständige Verordnung kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Selz eingesehen werden. Für Rückfragen steht die Pressestelle der Verbandsgemeinde unter der Telefonnummer 06133/4901-222 oder per E-Mail an presse@vg-rhein-selz.de zur Verfügung.