Ab Mittwoch, 27. Mai, werden daher grundsätzlich Vereine wieder in den Sporthallen trainieren dürfen.
Schulsport in den Hallen wird dagegen vorerst weiterhin nicht möglich sein.
Die Hallenöffnung wird aber selbstverständlich nur mit voraussichtlich sehr strengen Vorgaben einhergehen. Abstandsregeln und das Verbot von körperlichen Kontakten wird auch hier das Maß aller Dinge sein.
Welche weiteren Vorgaben das Land im Detail machen wird, ist bisher noch nicht bekannt. Daher weißt der Landkreis Mainz-Bingen darauf hin, dass seine Schulturnhallen erst mit einigen Tagen Verzögerung geöffnet werden können, da zunächst entsprechende Vorkehrungen auf Basis der bisher noch nicht veröffentlichten Rechtsverordnung getroffen werden müssen.