Neuregelung: Gästezahl bei standesamtlichen Trauungen in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Es werden wieder begrenzt Gäste zugelassen.

Neuregelung: Gästezahl bei standesamtlichen Trauungen in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

nachdem die Landesregierung weitere Lockerungen der Corona Sicherheitsmaßnahmen erlassen hat, darf das Brautpaar auch wieder Gäste zu den standesamtlichen Trauungen mitbringen.

Die Räume, in denen die Trauungen stattfinden, sind unterschiedlich groß, deshalb haben wir uns zu folgender Gäste-Regelung entschlossen:

  • Ratssaal im Rondo, Oppenheim: 8

  • Carl-Küstner-Zimmer, Guntersblum: 4

  • Gemeindezentrum, Dalheim: 8

  • Weingut Baumann, Guntersblum: 4

  • Gemeindezentrum, Hahnheim: 8

  • Weingut Engelhard, Hillesheim: 6

  • Untermühle, Köngernheim: 8

  • Riesling Galerie, Nierstein: 6

  • Rathaus, Oppenheim: 8

  • Weinhaus Völker, Oppenheim: 4

  • Altes Amtsgericht, Oppenheim: 8

  • Heimatmuseum, Undenheim: 6

Alle Beteiligten sollen beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten einen Mundschutz tragen, am Platz kann dieser abgenommen werden. Eine Möglichkeit zur Handdesinfektion ist von den Verantwortlichen der Räumlichkeiten bereitzustellen.

Ein Fotograf kann zusätzlich zu der o.g. Personenzahl zugelassen werden. Dieser muss sich allerdings an einem Platz im Raum positionieren und während der Trauung einen Mundschutz tragen.

Die jeweiligen Außenstellen sind von unserem Standesamt über die Regelungen, die ab sofort gelten, informiert worden.

Die Kontaktdaten unseres Standesamtes finden Sie unter www.vg-rhein-selz.de.

Bleiben Sie gesund!

Ihr

Klaus Penzer

Bürgermeister