Teurer Einkauf in Zornheim: Taschendiebe erbeuten über 2.000 Euro | Aktuelle Nachrichten und Informationen

In Zornheim wurde einer Seniorin beim Einkaufen die Geldbörse gestohlen. Zwar tauchte das Portemonnaie wieder auf, doch die Täter hatten bereits über 2.000 Euro abgehoben – die zugehörige PIN befand sich mit der Bankkarte in der Börse.

Teurer Einkauf in Zornheim: Taschendiebe erbeuten über 2.000 Euro

Ein routinierter Lebensmitteleinkauf endete am Dienstagvormittag für eine Seniorin in Zornheim mit einem bösen Erwachen und einem immensen finanziellen Schaden.

Gegen 10:00 Uhr wollte die Frau ihre Einkäufe in einem örtlichen Supermarkt bezahlen, als sie das Fehlen ihrer Geldbörse bemerkte. In der Hoffnung, das Portemonnaie lediglich zu Hause vergessen zu haben, kehrte sie zunächst zu ihrer Wohnanschrift zurück. Als die Suche dort erfolglos blieb, suchte sie den Supermarkt erneut auf.

Vermeintliches Glück im Unglück

Im Geschäft schien sich das Blatt zunächst zum Guten zu wenden: Das vermisste Portemonnaie war in der Zwischenzeit von einer bislang unbekannten Person an der Kasse abgegeben worden. Da bei einer ersten Sichtung augenscheinlich alle wichtigen persönlichen Dokumente noch an ihrem Platz waren, nahm die Seniorin die Börse an sich und trat den Heimweg an.

Böses Erwachen beim Blick auf die Auszüge

Der eigentliche Schock folgte jedoch kurze Zeit später. Ein Blick auf die aktuellen Kontoauszüge offenbarte, dass in der kurzen Zeitspanne des Verlusts zwei unberechtigte Abbuchungen stattgefunden hatten. Die Täter hatten zeitnah zugeschlagen und insgesamt mehr als 2.000 Euro vom Konto des Opfers abgehoben. Begünstigt wurde die Tat durch einen verhängnisvollen Umstand: Die Seniorin hatte neben ihrer Bankkarte auch die dazugehörige PIN in der Geldbörse aufbewahrt.

Polizei sucht Zeugen

Bislang gibt es keine konkreten Hinweise auf den oder die Täter. Die Polizei hat die Ermittlungen zu dem Fall aufgenommen und bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Personen, die am Dienstagvormittag im besagten Supermarkt oder dessen unmittelbarem Umfeld verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden dringend gebeten, sich bei den zuständigen Beamten zu melden.